Hans-Bobek-Preis 2024
Zum Gedenken an den Ehrenpräsidenten der Österreichischen Geographischen Gesellschaft (ÖGG) sowie in Würdigung der großen Verdienste von Universitätsprofessor Dr. Dr. h.c. Hans BOBEK als einem der bedeutendsten und international hoch angesehenen Geographen wird seit dem Jahr 1991 jährlich ein Förderungspreis in der Höhe von EUR 2.000,- ausgeschrieben, der von Frau Dr. Maria BOBEK-FESL gestiftet wird.
Eingereicht werden können in deutscher oder englischer Sprache verfasste Dissertationen, Habilitationsschriften oder andere gleichwertige, von einer Person selbstständig verfasste wissenschaftliche Arbeiten, die in den Jahren 2023 oder 2024 fertiggestellt und approbiert worden sind. Zugelassen sind Personen im Alter von bis zu 45 Jahren
Ausgeschlossen sind Personen, die zur Zeit der Bewerbung um den Hans-Bobek-Preis als Vorstandsmitglieder, Rechnungsprüfer oder Angestellte der ÖGG wirken, ferner solche, bei denen das Verfahren der Approbation der Dissertation oder das Habilitationsverfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen ist.
Bei den eingereichten Arbeiten muss es sich um thematisch und methodisch besonders herausragende wissenschaftliche Leistungen handeln, die geeignet erscheinen, die geographische Wissenschaft wesentlich zu bereichern und voranzutreiben. Die dazu notwendige Feststellung trifft eine vom Vorstand der Österreichischen Geographischen Gesellschaft eingesetzte Jury des Geographie-Fonds der ÖGG. Der Preis wird unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt.
Sollte keine der eingereichten Arbeiten den zu fordernden Standard erreichen, bleibt es der Österreichischen Geographischen Gesellschaft vorbehalten, von einer Preisverleihung Abstand zu nehmen und den Geldbetrag des Hans-Bobek-Preises auf Folgejahre zu übertragen.
Die Einreichung muss spätestens bis 31. Dezember 2024 bei der Geschäftsstelle der ÖGG, A-1070 Wien, Karl-Schweighofer-Gasse 3/7 (E-Mail: oegg.geographie@univie.ac.at), mit einem gedruckten Exemplar und einer elektronischen Version samt Bewerbungsschreiben, Lebenslauf und nach Möglichkeit mit bisher vorliegenden Gutachten erfolgen.
Die Jury des Geographie-Fonds der Österreichischen Geographischen Gesellschaft trifft ihre Entscheidung in ihrer Sitzung im Frühherbst des Jahres 2025 unter Einbeziehung von jeweils zwei von der Jury eingeholten Fachgutachten pro eingereichter Arbeit. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ÖGG.
Helmut WOHLSCHLÄGL
Präsident