Österreichische Geographische Gesellschaft
Austrian Geographical Society

Vereinsstruktur

Die ÖGG ist ein gemeinnütziger und ehrenamtlich geführter Verein, der sich durch die Beiträge seiner Mitglieder und Spenden finanziert. In der jährlichen Hauptversammlung finden Wahl und Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern statt. Der Vorstand leitet  die laufenden Geschäfte und trifft als Kollegialorgan die notwendigen Sachentscheidungen, wobei für die verschiedenen Geschäftsfelder wie Schriftleitung, Selbstverlag, Rechnungsführung einzelne Vorstandsmitglieder zuständig sind. Arbeitsgruppen beschäftigen sich zeitlich begrenzt mit Sonderthemen. Der geschäftsführende Vorstand bildet das zentrale Steuerungsgremium, wobei der Präsident/die Präsidentin die ÖGG nach außen vertritt und hauptverantwortlich für die Aktivitäten der Gesellschaft ist. In den Satzungen der ÖGG ist die Organisation sowie Entscheidungsstruktur präzise geregelt (die Satzungen als pdf).

Mitglieder

Die ÖGG zählt rund 1.300 Personen sowie wissenschaftliche oder wissenschaftsnahe Institutionen und Einrichtungen zu ihren Mitgliedern. Die Mitglieder treffen durch das Organ der Hauptversammlung, die zumindest einmal im Jahr einzuberufen ist, alle Grundsatzentscheidungen, wählen den Präsidenten/die Präsidentin sowie die Vorstandsmitglieder und beschließen den Haushaltsplan.

Hauptversammlung

Die ordentliche Hauptversammlung ist als jährliche Versammlung der Mitglieder das wichtigste Informations- und demokratische Entscheidungsinstrument der ÖGG. Durch die Wahlen werden die notwendigen Aufgaben und Rollen an ehrenamtlich tätige Mitglieder (Präsident, Vorstand, Rechnungsprüfer,...) delegiert. Die Mitglieder werden über die Entwicklungen der ÖGG, ihre Aktivitäten und Leistungen informiert. Die Hauptversammlung findet im ersten Quartal jedes Jahres statt. Die Einladung dazu ergeht spätestens einen Monat vor dem festgesetzten Termin in einer Ausgabe des Newsletters GEOGRAPHIEaktuell and die Mitglieder. Sie wird zusätzlich auf der Homepage der ÖGG veröffentlicht.

Vorstand

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Hauptversammlung für jeweils drei Jahre gewählt. Dabei kann die Wahl der einzelnen Vorstandsmitglieder zeitlich gestaffelt erfolgen. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse als Kollegialorgan und ist der Hauptversammlung verantwortlich. Die Träger der wichtigsten Vereinsfunktionen bilden den geschäftsführenden Vorstand, der das zentrale Steuerungsgremium des Vereins ist.